Unterstützung an der Hochschule für autistische Studierende ohne Diagnose
Viele junge Menschen, die ich sehe, stehen bei Studienbeginn auf einer Warteliste für eine Autismus-Abklärung. Familien fragen mich, ob die Hochschule hilft, bevor die Diagnose vorliegt. Eine neue landesweite Studie aus dem Vereinigten Königreich zeigt, dass die Antwort stark davon abhängt, an welcher Hochschule und bei welchem Mitarbeiter man landet. Am Ende erkläre ich, wie das in Deutschland geregelt ist.
Was die Studie gemacht hat
Karen Cross, Fiona Knott und Alana James von der University of Reading nutzten Anfragen nach dem britischen Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information). Öffentlich finanzierte Einrichtungen müssen solche Anfragen beantworten. Die Forscherinnen schickten einen Fragebogen mit 77 Punkten an alle 142 öffentlich finanzierten Hochschulen im Vereinigten Königreich. Sie erhielten 125 gültige Antworten, eine Rücklaufquote von 88 %.
Sie fragten nach drei Gruppen autistischer Studierender:
- Studierende mit formaler Diagnose
- Studierende, die eine Diagnose anstreben
- Studierende, die sich als autistisch sehen und keine formale Diagnose wollen.
Was sie gefunden haben
Die Hälfte der Hochschulen (50 %) erfasste Studierende mit formaler Autismus-Diagnose.
Nur 16 % erfassten Studierende, die eine Diagnose anstreben. Nur 7 % taten das für Studierende, die sich selbst als autistisch sehen.
Nur 2 % hatten eine formale Richtlinie, die den Mitarbeitern der Behindertenberatung sagt, wie sie autistische Studierende ohne Diagnose unterstützen.
An den meisten Hochschulen blieb die Unterstützung für Studierende ohne Diagnose dem Urteil und Ermessen der Mitarbeiter überlassen. Oft hing sie von diagnostischen oder ärztlichen Nachweisen ab.
Warum das wichtig ist
Das Autorenteam weist darauf hin, dass das britische Recht Unterstützung nach Bedarf erwartet, nicht nur nach Diagnose. Die Studie zeigt, dass in der Praxis weiterhin vor allem die Diagnose zählt.
Das Problem ist die Lücke. Der Bedarf eines Studierenden wartet nicht auf die Abklärung. Nach meiner Erfahrung ist der Wechsel an die Hochschule oft der schwierigste Punkt. Neue Abläufe, Wohngemeinschaften, Gruppenarbeit und weniger Struktur kommen alle auf einmal. Ein Studierender ohne Diagnose kann an diesem Punkt ohne vereinbarten Plan dastehen.
Wenn Unterstützung vom Urteil einer einzelnen Person abhängt, schwankt sie. Zwei Studierende mit gleichem Bedarf können an verschiedenen Hochschulen unterschiedliche Hilfe bekommen. Sie können auch an derselben Hochschule unterschiedliche Hilfe bekommen, je nachdem, an wen sie geraten.
Was eine Hochschule nicht erfasst, kann sie kaum planen. Wenn nur 16 % Studierende erfassen, die auf eine Diagnose warten, können die meisten nicht sagen, wie viele solche Studierende sie haben.
Was die Studie nicht zeigt
Die Studie beschreibt, was Hochschulen über ihre eigenen Richtlinien und Daten angeben. Sie misst nicht, was Studierende erlebt haben oder wie gut sie zurechtkamen. Das Autorenteam sagt, das sollte der nächste Schritt sein.
Wie es in Deutschland geregelt ist
Im Vereinigten Königreich gibt es die Disabled Students' Allowances (DSA), eine staatliche Förderung für behinderte Studierende. In Deutschland gibt es dazu keine Entsprechung. Hier sind zwei Dinge getrennt: die Anpassung von Studium und Prüfungen und die Finanzierung von Hilfen.
Nachteilsausgleich. Ein Nachteilsausgleich ist eine individuelle Anpassung, wie studiert und geprüft wird. Beispiele sind mehr Zeit, ein eigener Raum, Pausen, eine andere Prüfungsform oder längere Fristen. Er ändert die Bedingungen, nicht die geforderte Leistung. Er gilt für Studierende mit längerfristigen Beeinträchtigungen, ausdrücklich auch für Autismus, für ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/
Die Rechtsgrundlage steht in § 2 Abs. 4 und § 16 Satz 4 Hochschulrahmengesetz (HRG): „Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen.“ Die Länder setzen das in ihren Hochschulgesetzen um. Der konkrete Anspruch steht in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule.
So läuft der Antrag:
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt. Meist reicht ein formloses Schreiben.
- Stellen Sie ihn rechtzeitig vor der Prüfung. Nachträglich geht es nicht.
- Nennen Sie die gewünschten Anpassungen.
- Belegen Sie die Beeinträchtigung und ihre Auswirkung auf Prüfungen, zum Beispiel mit einem ärztlichen oder fachärztlichen Attest. Nach der HRK zählen auch andere Nachweise, etwa ein Befundbericht.
- Die Hochschule entscheidet per Bescheid. Gegen eine Ablehnung gibt es Rechtsmittel; welche, steht im Bescheid.
Beraten kann die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung an jeder Hochschule.
Finanzierung. Geld für Studienassistenz und Hilfsmittel kommt nicht über den Nachteilsausgleich. Es kann über die Eingliederungshilfe kommen, als „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“ nach § 112 SGB IX. Der Antrag geht an den Träger der Eingliederungshilfe. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig und setzt eine wesentliche Behinderung voraus (§ 99 SGB IX).
Fazit
Für Studierende auf einer Warteliste und ihre Familien:
- Nehmen Sie vor Semesterbeginn Kontakt mit der Beratung für Studierende mit Behinderung auf. Warten Sie nicht auf die Diagnose.
- Fragen Sie direkt, welche vorläufigen Anpassungen es für Studierende gibt, die auf eine Abklärung warten.
- Nehmen Sie ein Schreiben Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin, der Schule oder des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin mit. Es sollte die Schwierigkeiten beschreiben und die Überweisung bestätigen. Eine Beschreibung des Bedarfs ist oft nützlicher als eine Diagnose.
- Lassen Sie sich vereinbarte Anpassungen schriftlich geben.
- In Deutschland: Beantragen Sie einen Nachteilsausgleich schriftlich und rechtzeitig vor jeder Prüfung.
Für Ärzte, Ärztinnen und Lehrkräfte:
- Wenn Sie für einen jungen Menschen auf einer Warteliste schreiben, beschreiben Sie den Bedarf in praktischen Begriffen. Darauf kann eine Hochschule reagieren.
- Nennen Sie das Datum der Überweisung. Es zeigt, dass der Bedarf erkannt ist und das Verfahren läuft.
Dr. Odet Aszkenasy ist beratender Kinderarzt (Consultant Community Paediatrician) und Autor von The Genetics of Autism: A Guide for Parents and Professionals.
Quellen
- Cross K, Knott F, James AI. Invisible needs and uneven recognition: a national FOI study of autism support across diagnostic stages in U.K. universities. Autism. Online veröffentlicht am 8. Oktober 2026. https://doi.org/10.1177/13623613261489841
- Deutsches Studierendenwerk (DSW/IBS). Nachteilsausgleich: Antragsverfahren und Nachweise. https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/studium-und-pruefungen/nachteilsausgleiche/nachteilsausgleich-antragsverfahren-und-nachweise
- Deutsches Studierendenwerk. Handbuch Studium und Behinderung, Kapitel 6.
- Hochschulrektorenkonferenz (HRK). HRK-Empfehlung „Nachteilsausgleich in einer Hochschule für Alle“, beschlossen am 4.11.2025. https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/nachteilsausgleich-in-einer-hochschule-fuer-alle/
- § 112 SGB IX. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__112.html